Oftinger, Karl
Vom Handwerkszeug der juristischen Schriftstellerei
Für junge Autoren
45 CHF
Zürich, Schulthess, 1952.
Brosch.
Kl.8°, 182 S.
Etw. unsauber u. gebrauchsspurig, kleiner Name auf Schmutztitel.
2., überarbeitete Auflage. - Karl Oftinger (geb. 1909, Bern, gest. 1977, Zürich): «Ab 1928 Rechtsstud. an der Univ. Bern, 1932 Promotion. Im gleichen Jahr Fürsprecher, ab 1934 Rechtsanwalt in Zürich. 1936 PD, 1942 ao., 1944-74 o. Prof. für schweiz. Zivilrecht, Versicherungsrecht und Einführung in die Rechtswissenschaft an der Univ. Zürich, 1974 Honorarprofessor. 1939-73 Redaktion der "Schweiz. Juristenzeitung". Mit seinem für Wissenschaft und Praxis grundlegenden zweibändigen "Schweiz. Haftpflichtrecht" (1941-42) gelang O. eine einheitl. und systemat. Darstellung der bislang unübersichtl. Materie, die auch internat. Anklang fand und deren "Allg. Teil" bis 1995 fünf bzw. deren "Besonderer Teil" vier Auflagen erfuhr. Mit seinem Kommentar zum Fahrnispfand (Art. 884-918 ZGB) von 1952 verfasste er ein rechtswissenschaftl. Standardwerk zum schweiz. Sachenrecht. Seit "Die Lärmbekämpfung als Aufgabe des Rechts" (1956) gilt er als Pionier des Umweltschutzes. O.s vielseitige Forschungs- und Publikationstätigkeit war stark geprägt von seinem Anliegen, die techn. Entwicklung mit der Würde des Menschen in Einklang zu bringen. 1959 Dr. iur. h.c. der Univ. Neuenburg, 1972 der Univ. Bern)» (HLS).
Sachgebiet: Rechtswissenschaft